Öffentliche Geodaten

Digitalisierung: Kommunale Spitzenverbände zum OZG-Nachfolgegesetz

Die nordrhein-westfälischen Städte, Kreise und Gemeinden stellen in einem gemeinsamen Papier die Anforderungen der Kommunen an ein OZG-Nachfolgegesetz für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung dar.

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen wollen die Digitalisierung der Verwaltung zum Erfolg führen; dafür muss der Nachfolger des Onlinezugangsgesetzes (OZG) den klaren rechtlichen Rahmen liefern. Inzwischen ist allen Beteiligten klar, der Bund ist mit dem bisherigen OZG zu kurz gesprungen. Dessen Umsetzung hat sich zu sehr auf Online-Formulare konzentriert. Nötig ist aber eine ganzheitliche IT-Architektur mit Standards, offenen Schnittstellen und nachnutzbaren Diensten. Die Kommunen haben bereits das bisherige Gesetz als Chance verstanden, die Digitalisierung weiter voranzutreiben und den Service für die Bürger vor Ort zu verbessern. Trotz aller kommunaler Anstrengungen ist aber die weitere Umsetzung des OZG im neuen Jahr unsicher.

Digitalisierung: Kommunale Spitzenverbände zum OZG-Nachfolgegesetz

Städte, Kreise und Gemeinden seien bei der Verwaltungsdigitalisierung treibende Kräfte, denn sie stünden in direkten Kontakt mit den Menschen vor Ort und wollten ihren Ansprüchen an eine moderne Verwaltung gerecht werden, betonen die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände in NRW, Helmut Dedy (Städtetag), Dr. Martin Klein (Landkreistag) und Christof Sommer (Städte- und Gemeindebund). Wenngleich das Onlinezugangsgesetz die Kommunen nicht unmittelbar verpflichte, stellten diese bereits ein breitgefächertes Leistungsangebot an Online-Diensten zur Verfügung. Im bundesweiten Vergleich lägen die Kommunen in NRW bei der Digitalisierung weit vorn.

Die digitale Transformation der Verwaltung sei eine Daueraufgabe, die mit einem Stichtag nicht abgeschlossen sei. Bund und Land müssten klare rechtliche, zeitliche und finanzielle Voraussetzungen für die flächendeckende Digitalisierung und Vernetzung der Verwaltung für 2023 und darüber hinaus schaffen und dürften alte Fehler nicht wiederholen, fordern Dedy, Klein und Sommer. Die Kommunen brauchten finanzielle Unterstützung und Planungssicherheit. In einem gemeinsamen Papier haben die kommunalen Spitzenverbände NRW die zentralen Probleme bei der OZG-Umsetzung zusammengefasst, die ein Nachfolgegesetz lösen muss.

Eine entscheidende Frage sei, wie es mit den „Einer-für-Alle“-Lösungen (EfA-Projekte) weitergehe. Die OZG-Umsetzung setzt auf Online-Dienste für Verwaltungsleistungen, die von einem IT-Dienstleister auf kommunaler oder Landesebene entwickelt und betrieben werden und von anderen nachgenutzt werden können.

Um bei der Digitalisierung an Fahrt zu gewinnen, muss aus Sicht der NRW-Kommunen nachgesteuert werden. Die wichtigsten Punkte sind:

  • Aufbau von verlässlichen und qualitativen Supportstrukturen: Diese sind Voraussetzung für Rollout und dauerhaften Betrieb von Verwaltungsleistungen.
  • Standardisierung und flächendeckende Einsetzbarkeit von EfA-Lösungen: Insbesondere Datenschutzfragen stellen aktuell enorme Hürden bei der Nachnutzbarkeit dar.
  • Abschaffung des Portaldschungels.
  • Einführung eines einheitlichen Nutzerkontos, damit bundeweit EfA-Dienste verlässlich und gesichert genutzt werden können.
  • Bundesweite Festlegung und Bereitstellung von Standards für Schnittstellen, Datentransportstandards, Anbindungs- und Nachnutzungsstandards sowie gesetzlich normierte Basisdienste wie etwa elektronische Signatur verlässlich festlegen und bereitstellen.
  • Schaffung von digitaltauglichen Gesetzen, die rechtliche Unsicherheiten beim Einsatz von Online-Verwaltungsdiensten ausräumen.
  • Verzahnung des OZG mit der notwendigen Registermodernisierung: Diese ist insbesondere für eine medienbruchfreie Digitalisierung notwendig.
  • Erhöhung der Reichweite der bereits geschaffenen Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung, etwa durch Aufklärung und Anreize zur Nutzung.
  • Dauerhafte Sicherung der Finanzierung für die Bereitstellung von Online-Diensten: Diese ist Voraussetzung für eine technische und personelle Ausstattung, um die digitalen Dienstleistungen auszubauen und dauerhaft zu betreiben.

Die Kommunen seien bereit, sich weiter einzubringen und die digitale Transformation voranzutreiben: Die Digitalisierung der Verwaltung werde maßgeblich von den Kommunen umgesetzt. Bei der Weiterentwicklung des Digitalisierungsprozesses müssten die Kommunen daher stärker eingebunden werden, fordern Dedy, Klein und Sommer abschließend.

Weitere Informationen unter www.lkt-nrw.de

 

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