In diesen Tagen ist es wieder soweit: Die Europäische Kommission bittet die Unionsstaaten zum Rapport über den Fortschritt bei der Umsetzung der Inspire-Richtlinie. Die Kommission ihrerseits muss dem Europäischen Parlament berichten, was die 2007 verabschiedete Richtlinie in der Praxis bewirkt hat. Parlament und Kommission wiederum müssen sich gegenüber Verwaltungen und Unternehmen für rechtliche und administrative Auflagen insbesondere im Umweltberichtswesen rechtfertigen. „Make EU-laws simpler and reduce costs without compromising policy objectives“, so hat Präsident Juncker das 2015 eingeleitete ReFit-Programm überschrieben. Die Generaldirektion Umwelt setzt sich insbesondere mit den umweltbereichsspezifischen Berichtspflichten und der Inspire-Richtlinie auseinander.