Dass zahlreiche Behörden heute ein nachhaltiges Monitoring der Umweltsituation betreiben, geht vor allem auf die Politik der Europäischen Union zurück. Brüssel verlangt in seinen Umweltrichtlinien regelmäßige umfassende Bestandsaufnahmen bei Themen wie Wasser, Boden, Luft und Lärm. Initiativen wie GMES oder Inspire sind nur die Werkzeuge für diese Vorhaben.
It is mainly thanks to EU politics that at present a large number of authorities are conducting a sustained monitoring of the environmental situation. The environmental directives set in Brussels stipulate regular detailed regional surveys concerning water, land, air and noise. Initiatives like GMES or Inspire are simply tools for this task.
Artikelauszug / Extract:
Es ist wie beim Märchen von Hase und Igel: Wann immer es um gesetzliche Regelungen im Themenfeld Umweltmonitoring geht – die Europäische Union spielt den Igel und ist schon da. Mit zahlreichen Richtlinien befeuern Kommission und Parlament in Brüssel seit Anfang der neunziger Jahre die Entwicklung. Die Vogelschutz- sowie die so genannte Flora-Fauna-Habitat (FFH) Richtlinie von 1992 gelten dabei als der Beginn eines europäischen Umweltmonitorings. Dafür sorgen drei entscheidende Punkte in diesen Richtlinien: Zum einen verlangen sie erstmals Typisierungen von Naturräumen, die auf fachübergreifenden Zustandsbeschreibungen der jeweiligen Räume basieren.
Zum zweiten werden die EU-Mitgliedsländer verpflichtet, für jene Gebiete, die nach den Kriterien der Richtlinie als schutzwürdig gelten, Management- oder auch Bewirtschaftungspläne zu entwickeln. Diese sind für die jeweiligen Naturschutzbehörden verbindliche Vorgaben für Schutz und Erhalt der Flächen. Und drittens sehen die Richtlinien regelmäßige Neubewertungen aller Flächen vor. Das alles hatte datentechnisch gesehen weitreichende Konsequenzen und setzte einen langwierigen und bis heute nicht abgeschlossenen Prozess der Harmonisierung von Umweltdaten in Gang.