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INSPIRE – EINE RICHTLINIE UND VIELE FRAGEN

Martin Lenk

Der Name Inspire (Infrastructure for Spatial Information in Europe) steht für die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Gemeinschaft. Sie ist eine von 76 allein im Jahr 2007 erlassenen europäische Richtlinien. Hinzu kamen 754 Verordnungen, die direkt als unmittelbar geltendes Recht in den Mitgliedstaaten wirken. Es verwundert also keineswegs, wenn betroffene Stellen in Deutschland allgemein wenig Begeisterung für die Flut an Vorgaben und Regelungen an den Tag legen. Inspire reiht sich hier ein.

 

Artikelauszug / Extract:

Viele betroffene Stellen, zumeist öffentliche Einrichtungen, sind skeptisch. Der Nutzen einzelner Maßnahmen erschließt sich für die Betroffenen nicht unmittelbar. Es entsteht vielmehr der Eindruck, Inspire nütze nur der Kommission, die über webbasierte Geodatendienste möglichst einfach auf die vielen Geodaten in der EU zugreifen möchte. Die Tatsache, dass die Richtlinie nach dem Prinzip der Subsidiarität viele Umsetzungsfragen für die Mitgliedstaaten offen lässt, wird ebenfalls als Hindernis gesehen. So muss oft eigenverantwortlich entschieden werden, wie Inspire-Daten und Dienste zu identifizieren und bereitzustellen sind. Inspire ist zudem nicht einfach zu verstehen. Macht man sich die Mühe, das Dickicht der zahlreichen Inspire-Dokumente zu lichten, bleibt vieles unverständlich. Der Großteil der Dokumente ist sehr technisch und fachlich speziell.

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