Altrechtliche Personenzusammenschlüsse umfassen Waldgenossenschaften, Realgemeinden und Interessentengemeinschaften. Der Beitrag zeigt die historischen Ursprünge auf und beleuchtet die heutige Rechtslage in den neuen Bundesländern. Dabei wird auf die Auflösungsgesetzgebung und Vermögensübertragung der Zweckgrundstücke auf die Gemeinden in Thüringen, Mecklenburg, Sachsen und Brandenburg eingegangen, die Überführung in Staatseigentum zu DDR-Zeiten geschildert und die nach der Wende notwendige Vermögensübertragung auf die neu gebildeten Gemeinden erörtert. Anlass ist das neue Auflösungsgesetz in Sachsen-Anhalt vom 19. 11. 2020, welches in den wesentlichen Regelungen näher vorgestellt wird.