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Anwendung der Vereinfachten Flurbereinigung zur Umsetzung von Maßnahmen der Verbesserung der Gewässerqualität

Tobias Nelius, Martin Schumann

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) verlangt von den Mitgliedsstaaten der EU, dass diese ihre Gewässer bis zum Jahr 2027 in einen guten Zustand bringen. Der Beitrag stellt anhand von drei Beispielen dar, welche Möglichkeiten die Durchführung von vereinfachten Flurbereinigungsverfahren zur Umsetzung dieser Vorgaben eröffnen. Es wird dargestellt, wie Landnutzungskonflikte, die im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie entstehen, in privatnützigen Flurbereinigungsverfahren gelöst werden können.

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