In den neuen Bundesländern sind die Agrarlandschaften durch eine großflächige, arrondierte Besitz- und Nutzungsstruktur geprägt. Entgegen der landläufigen Meinung besteht trotzdem ein erheblicher Bodenordnungsbedarf. Der Beitrag verdeutlicht dies an Hand der Aspekte Eigentumsregelung, Infrastrukturausstattung, Landschaftspflege und regionale Entwicklung.