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Vermessungsrechtliche Beurkundungen i.S.v. § 61 BeurkG

Rüdiger Zachert

Der folgende Beitrag zielt darauf ab, allfällige Missverständnisse zum vermessungsspezifischen Beurkundungsrecht auszuräumen. Sein Fazit wird sein, dass für ein funktionierendes amtliches Vermessungswesen nur in der Tradition begründete Beurkundungen dem Grunde nach entbehrlich sind.

 

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