Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union ist das perfekte Beispiel für das Prinzip der europäischen Umweltpolitik. An die Stelle einer isolierten Betrachtung einzelner Faktoren tritt die großräumige Bestandsaufnahme und Entwicklung – in diesem Fall von Flusseinzugsgebieten. So etwas verlangt die kontinuierliche fach- und ressortübergreifende Auswertung von Umweltdaten. Für die Umweltverwaltung ist das zugleich die Chance für einen Qualitätssprung.
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Das Ziel der als Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bezeichneten „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ ist kurz und prägnant formuliert: Bis zum Jahr 2015 sollen die Oberflächengewässer Europas wieder in einem „guten Zustand“ sein. Was darunter genau zu verstehen ist, kann man vor allem den zahlreichen Anhängen der Richtlinie entnehmen.
In zahlreichen Definitionen sowie Verweisen auf weitere Rechtsakte der EU wie etwa die Richtlinie über Badegewässer, die Pflanzenschutzmittelrichtlinie oder die Nitrat-Richtlinie wird der von der EU gewünschte gute Zustand sowohl chemisch wie biologisch und hydrologisch konkret definiert. Gleichwohl ist das Ganze mehr als die Summe seiner Teile. Die Wasserrahmenrichtlinie arbeitet nicht einfach einen Katalog von Kriterien und stofflichen Grenzwerten ab, sondern entwickelt das normative Leitbild eines „guten Gewässerzustandes“, das sich – überspitzt gesagt – am romantischen Ideal einer unberührten Natur orientiert.