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INSPIRE-LÖSUNGEN IN EUROPA

Andreas Wytzisk

Derzeit werden im Inspire-Prozess in großem Umfang Projekte zur Bereitstellung nationaler Geodaten und Metadaten aufgelegt. Die Rahmenrichtlinie soll dabei konsequent zur Optimierung von Publikations- und Abgabeprozessen für Geodaten führen.

 

Artikelauszug / Extract:

Nach Verabschiedung der europäischen Rahmenrichtlinie-Inspire im März 2007 stehen seit Ende 2008 auch zunehmend die zugehörigen Durchführungsbestimmungen („Implementing Rules“) und Dokumente zur technischen Umsetzung („Guidance Documents“) zur Verfügung. Die Rahmenrichtlinie, wie auch die sie konkretisierenden Durchführungsbestimmungen, sind verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und müssen zeitnah in die jeweils nationalen Gesetzgebungen überführt werden.

Neben der legislativen Umsetzung gilt es derzeit aber insbesondere, den Inspire-Forderungen auch in der Praxis nachzukommen. Hierzu werden in großem Umfang Projekte zur Bereitstellung nationaler Geodaten und Metadaten aufgelegt. Die EU-Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten betrachten Inspire dabei in der Regel nicht als administrative Bürde, sondern nutzen die Rahmenrichtlinie konsequent zur Optimierung ihrer Publikations- und Abgabeprozesse für Geodaten.

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