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Lärmdaten zentral gespeichert - Lärmaktionsplanung

Rainer Hübner, Stefan Jacobi

In Hessen wird eine zentrale Geodatenbank für Lärm aufgebaut. Die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie soll in einer Lärmaktionsplanung münden.

 

Artikelauszug / Extract:

Die Lärmbelastung und -belästigung hat in den letzten Jahrzehnten trotz verschiedenster Maßnahmen zur Lärmbekämpfung in vielen Fällen eher noch zugenommen und stellt eines der zentralen umweltpolitischen Probleme dar. Die verkehrsbedingte Lärmbelastung spielt dabei eine wesentliche Rolle, insbesondere vor dem Hintergrund der Prognosen über weiterhin zunehmende Transportbedürfnisse und die zunehmende allgemeine Mobilität. Die Europäische Gemeinschaft hat mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie – EG-ULR) die Initiative ergriffen, um der Lärmbelastung entgegenzuwirken. Ziel der Richtlinie ist unter anderem eine EG-weite Bestandsaufnahme der Belastung durch bestimmte Lärmquellen unter definierten, harmonisierten Bewertungsmethoden. Im Anschluss an die Erarbeitung strategischer Lärmkarten sollen Lärmaktionspläne erstellt werden, um Lärmprobleme zu regeln und, soweit notwendig, Lärmminderungsmaßnahmen umzusetzen. Die Durchführung folgt einem Stufenkonzept und ist als Daueraufgabe angelegt. Das heißt, die Erstellung der Lärmkartierung sowie die darauf aufbauende Lärmaktionsplanung ist in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren zu wiederholen.

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