Die Bearbeitung von Flurbereinigungsverfahren unterlag in den letzten 25 Jahren einem kontinuierlichen Wandel. Aus rechtlicher Sicht ist die Novelle des Flurbereinigungsgesetzes 1994 mit der Änderung des § 86 sowie das geänderte Umwelt- und Naturschutzrecht von Bedeutung. Aus planerischer Sicht mussten Lösungen zu Kosteneinsparungen gefunden werden. Bei der Planung des Wege- und Gewässerplanes und der Neuzuteilung sind die veränderten Anforderungen aus agrarischer sowie wasserwirtschaftlicher Sicht ebenso zu berücksichtigen wie die gesellschaftlichen Anforderungen, die sich aus der Energiewende, klimatischen Veränderungen, demografischem Wandel und anderen Herausforderungen ergeben.
Die Dorfentwicklung ist auf die Innenentwicklung zu fokussieren. In technischer Hinsicht war die Veränderung durch die fortschreitende Automatisierung in der Bearbeitung grundlegend.