Eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Änderungen des BauGB
Mit der Novellierung des Baugesetzbuchs durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau 2004 integriert der Gesetzgeber die Umweltprüfung nach der Plan-UP-Richtlinie und die Anforderungen der Öffentlichkeitsrichtlinie in die bestehenden Verfahrensschritte der Bauleitplanung. Er schafft darüber hinaus Rechtsgrundlagen für die Vereinfachte Umlegung als Ersatz für das Grenzregelungsverfahren sowie für den Stadtumbau und Maßnahmen der „Sozialen Stadt“. Ein weiterer Ansatz ist die Einführung von Vereinfachungen z. B. durch den vollständigen Verzicht auf die Teilungsgenehmigung nach § 19 BauGB.