Die kommunale Wärmeplanung in Hessen erreicht einen weiteren Meilenstein: Die ersten zwölf Wärmepläne wurden von den hessischen Kommunen in der vom Land bereitgestellten Datenbank hochgeladen, erfolgreich geprüft und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Sie können ab sofort eingesehen werden.
Wärmeplanung schafft Planungssicherheit
Die beteiligten Kommunen haben in den vergangenen Monaten ihre zukünftige Wärmeversorgung analysiert und strategisch geplant. Ziel ist es, eine klimaneutrale, kostengünstige und sichere Wärmeversorgung vor Ort zu ermöglichen. Die geprüften Pläne zeigen konkret auf, wie der Wärmebedarf künftig gedeckt werden kann und welche Technologien in den jeweiligen Gebieten sinnvoll sind.
„Die erfolgreiche Prüfung des ersten Dutzends Wärmepläne zeigt, dass die hessischen Kommunen die Wärmewende aktiv gestalten und vor Ort umsetzen“, erklärt Wirtschafts- und Energieminister Kaweh Mansoori. „Die kommunale Wärmeplanung ist die Grundlage für eine klimaneutrale, bezahlbare und verlässliche Wärmeversorgung. Sie schafft Orientierung und Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und stärkt gleichzeitig die regionale Wertschöpfung.“ Die Wärmepläne liefern eine wichtige Entscheidungsgrundlage dafür, wie künftig geheizt werden kann, ohne dabei eine bestimmte Technologie vorzuschreiben.
Die erstellten Wärmepläne basieren auf einer umfassenden Eignungs-, Bestands- und Potenzialanalyse. Dabei wurde unter anderem untersucht, wo Energie eingespart werden kann, wie hoch der aktuelle und zukünftige Wärmebedarf ist und welche erneuerbaren Energiequellen vor Ort genutzt werden können. Auf dieser Basis entwickeln die Kommunen konkrete Zielbilder für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045.
Perspektivisch ermöglichen die Pläne eine gezielte Steuerung von Investitionen und unterstützen den Ausbau nachhaltiger Infrastrukturen wie klimafreundlicher Wärmenetze. Alle Kommunen sind verpflichtet, entsprechende Wärmepläne zu erstellen – Großstädte mit über 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2026, alle kleineren Kommunen bis 30.06.2028.
Weitere Informationen unter https://wirtschaft.hessen.de/