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UAS für zivile Einsätze

Ute Weigand

Im zivilen Bereich haben UAS ein starkes Marktpotenzial. Beim Einsatz sind unter rechtlichen und technischen Aspekten aber noch einige Hürden zu nehmen. Was die Branche am meisten bremst, ist die fehlende Zulassung zum Betrieb im allgemeinen Luftverkehr. Bislang mangelt es jedoch an entsprechenden Betriebs-, Bau- und Zulassungsvorschriften. Ein Überblick über den konkreten Stand des rechtlichen Rahmens, offene Fragen und mögliche Lösungen.

Artikelauszug / Extract:

Die Größe von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV, UAS) reicht von kleinen Mikrodrohnen mit einem Gewicht von wenigen Gramm bis hin zu größeren Modellen wie dem Global Hawk. Gerade ihre Flugeigenschaften, die ganz andere Einsatzmöglichkeiten als bemannte Flugzeuge bieten, macht sie so interessant. Die große Herausforderung besteht allerdings darin, UAS in den bestehenden Luftverkehr so zu integrieren, dass sie routinemäßig in den etablierten Abläufen eingebunden sind. Problem dabei: Weder die Zulassung von UAS – auch im Hinblick auf die technischen Anforderungen – ist ausreichend geklärt, noch die Lizenzierung von Piloten und Wartungspersonal. Ebenso unklar ist, wer was wie wann kontrollieren soll. Daneben ist der Einsatz von UAS in den Augen der Öffentlichkeit umstritten und hängt stark vom jeweiligen Einsatzgebiet ab.
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