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ZUM SCHUTZ DES EINZELNEN - Geomarketing im Gesetzeskontext

Andreas Haux

Die Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes entfacht die Diskussion um den Personenbezug von Geodaten.

 

Artikelauszug / Extract

Zum 1. Juli 2009 soll ein Entwurf des Bundeskabinetts in Kraft treten, der unter anderem das „Listenprivileg“ abschafft. Das Listenprivileg, ein im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eingeräumtes Privileg, mit dem personenbezogene Daten wie Beruf, Name, Titel, Anschrift oder Geburtsjahr zu Werbezwecken und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung genutzt und an Dritte weitergegeben werden können, ist unter anderem die Rechtsgrundlage für den Adresshandel.
Mit der Verschärfung des BDSG soll eine Weitergabe von Adressen nur noch mit einer schriftlichen und ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Person erfolgen

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