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avn Ausgabe 03/2023

Seit dem 1. Januar 2021 hat die Autobahn GmbH des Bundes als Gesellschaft des privaten Rechts die Verwaltung der Autobahnen und einiger Bundesstraßen übernommen. Dies war bisher die Aufgabe der Straßenbauverwaltungen der Bundesländer. Mit Gründung der Autobahn GmbH sollen die Bereitstellung einer leistungsfähigen und sicheren Infrastruktur mit einheitlichen Qualitätsstandards, effizientem Betrieb und Erhaltung sowie die Bündelung von Aufgaben realisiert werden. Hoheitliche Aufgaben, wie die Planfeststellungen, werden vom Fernstraßen-Bundesamt wahrgenommen. Das gesamtdeutsche Bundesautobahnnetz mit einer Länge von ca. 13 000 km wird von einer Zentrale in Berlin, zehn Niederlassungen, 41 Außenstellen sowie ca. 190 Betriebsstandorten betreut. Mit zukünftig bis zu 13 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist dies eine der größten Reformen in der Geschichte der Bundes­republik Deutschland.

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