Die konkreteren Zielsetzungen privatnütziger ländlicher Bodenordnungsverfahren nach dem FlurbG sollten den Veränderungen im ländlichen Raum angepasst werden. Nicht nur der Strukturwandel in der Landwirtschaft, sondern auch die Ansprüche an ein bedarfs- und funktionsgerechtes Wirtschaftswegenetz haben Auswirkungen auf die Planungen und Durchführung dieser Verfahren. Mit der Unternehmensflurbereinigung nach §§ 87 ff. FlurbG sollen Infrastrukturprojekte eingriffmildernd in das Eigentum und die landwirtschaftlichen Strukturen realisiert werden. Neben diesen originär zu erreichenden Zielen können
noch weitere positive Wirkungseffekte damit verbunden sein.