Artikelarchiv

Seite drucken

Zur Gestaltung der wertgleichen Landabfindung für den weichenden Grundeigentümer in Zusammenführungsverfahren nach § 64 LwAnpG

Karl-Heinz Thiemann

In Verfahren nach § 64 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes zur Beseitigung getrennten Boden- und Gebäudeeigentums ist der weichende Grundeigentümer für die von ihm an den Gebäudeeigentümer abzutretenden Flächen mit Land von gleichem Wert abzufinden. Diesbezüglich ist die Frage, wie viel Land gegeben werden muss (Bemessung der Landabfindung) durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen geklärt.

PDF herunterladenDownload PDF
Hier finden Sie mehr Informationen zum avn-Abonnement.