Es ist gängige Verwaltungspraxis, privatrechtlich erfüllbare Teilaufgaben der öffentlichen Verwaltung an Private zu vergeben. Dieser Beitrag untersucht die im öffentlichen Verwaltungswesen weitgehend unbekannte Möglichkeit, auch hoheitlich zu erledigende Tätigkeiten unter Leitung und Aufsicht der Fachbehörde an nicht beliehene private Unternehmen zu vergeben.