In den neuen Ländern erfolgt die ländliche Bodenordnung zu rund 60% auf der Grundlage des Landwirtschaftsanpassungsgesetztes (LwAnpG). Um so erstaunlicher ist es, dass bisher keine vertiefte Auseinandersetzung mit den Verfahrensgrundlagen vorliegt. Diese Lücke soll im Folgenden geschlossen werden.