Ziel dieser Arbeit ist es, herauszuarbeiten, ob die Bescheinigung gemäß §1026 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anstelle eines Unschädlichkeitszeugnisses mit derselben rechtlich verbindlichen Wirkung für das Grundbuchamt und für die jeweiligen Beteiligten vom Katasteramt ausgestellt werden kann.