Öffentliche Geodaten

Landesentwicklungsplan Hessen liegt erneut aus

Der Entwurf zur Aktualisierung des Landesentwicklungsplanes ist in vielen Details geändert worden. Die neue Fassung liegt seit dem 23. November an öffentlich aus, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir vor Kurzem mitteilte.

Der Entwurf zur Aktualisierung des hessischen Landesentwicklungsplanes ist in vielen Details geändert worden. Bild: Cornerstone/Pixelio

Nach der ersten Auslegung des Entwurfs seien zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die gründlich geprüft worden seien. Alle aus Sicht der Landesregierung sinnvollen Hinweise habe man berücksichtigt, sagte der Minister.

Der neue Entwurf kann bis 23. Dezember 2020 im Hessischen Wirtschaftsministerium und bei den Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt sowie im Internet eingesehen werden. Bis einschließlich zum 12. Januar 2021 besteht erneut Gelegenheit zur Stellungnahme, allerdings nur zu den geänderten Punkten, es handelt sich um eine „erneute Teiloffenlage“.

Beschlossene Änderungen

Die Änderungen betreffen unter anderem die Zuordnung zahlreicher kleinerer Orte zu den Mittelzentren, die für sie Versorgungsaufgaben wahrnehmen. Bislang war die Erreichbarkeit mit dem Pkw maßgebliches Kriterium; nun wurden auch Schülerverflechtungen, ÖPNV-Verbindungen und Landkreisgrenzen herangezogen.

Die seit Jahrzehnten bestehende und für die finanzielle Ausstattung der Kommunen und Landkreise (Kommunaler Finanzausgleich) wichtige Einteilung in 318 Grund-, 95 Mittel- und 10 Oberzentren bleibt bestehen. Allerdings werden die Mittelzentren künftig stärker differenziert. Benachbarte Mittelzentren sollen jedoch enger kooperieren, sofern ihr Versorgungsbereich klein und ihre eigene Infrastrukturausstattung wenig ausgeprägt ist. Das betrifft insbesondere Gesundheitsversorgung, Bildungsangebote, Einkaufsgelegenheiten und andere Aufgaben der Daseinsvorsorge. Die im ersten Entwurf als „Oberzentrum im Kooperation“ eingestuften Städte Gießen und Wetzlar werden nun jeweils als eigenständiges Oberzentrum klassifiziert.

Weitere Änderungen betreffen den großflächigen Einzelhandel. Möbel- und Einrichtungshäuser sowie Küchen-, Bad- und Sanitärfachmärkte sollen weiterhin nur an städtebaulich integrierten Standorten zulässig sein. Erweitert wurde die Liste von Sortimenten, die in der Regel in Innenstädten und zentralen Versorgungsbereichen – und daher nicht im großflächigen Einzelhandel am Ortsrand - angeboten werden sollen. Zu den ergänzten Artikeln zählen Zeitungen, Zeitschriften, Haus- und Heimtextilien, Stoffe, Kurzwaren, Handarbeitsartikel, Bild- und Tonträger, Kunst und Kunstgewerbe, Antiquitäten, Musikinstrumente und Parfümeriewaren.

Finanzieller Ausgleich vereinbart

Unverändert bleibt die aktualisierte Zuordnung von Kommunen zu unterschiedlichen Raumtypen. Unter anderem sollen im Vergleich zum geltenden Landesentwicklungsplan 48 Kommunen von der Kategorie „Ordnungsraum“ in die Kategorie „Ländlicher Raum“ wechseln, was ihnen von 2024 an höhere Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich verschafft. 15 Orte, die derzeit noch dem „Ländlichen Raum“ angehören, sollen künftig dem „Verdichteten beziehungsweise dem Hochverdichteten Raum“ (früher „Ordnungsraum“) zugerechnet werden. Die Landesregierung hat vereinbart, die damit verbundenen finanziellen Einbußen für einen angemessenen Zeitraum degressiv gestaltet auszugleichen.

Weitere Informationen unter www.wirtschaft.hessen.de

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