Intergeo

Safety und Security durch und gegen UAS

„Safety und Security durch und gegen UAS“ ist eine von insgesamt vier Master Classes des 2. European Drone Summit (EDS) im Rahmen der Intergeo.

Kurz vor Weihnachten 2018 legten Drohnen den Flughafen London Gatwick lahm. Im März und Mai dieses Jahres musste nach Drohnensichtungen der Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen für eine halbe, das andere Mal für eine Dreiviertelstunde eingestellt werden. Starts und Landungen waren zu dieser Zeit an einem der wichtigsten Drehkreuze Europas nicht mehr möglich. Insgesamt 158 Sichtungen von Drohnen, die ohne Erlaubnis und unkoordiniert flogen, gab es nach Angaben der deutschen Flugsicherung im Jahr 2018 an deutschen Flugplätzen. Doch wie geht man um mit einer Technik, die richtig angewendet so viel Gutes bewirkt, bei missbräuchlicher Anwendung jedoch Schäden in Millionenhöhe verursacht? Welche Möglichkeiten der Abwehr gibt es? Welche Technologien gibt es, um sensible Infrastrukturen zu schützen?

„Safety und Security durch und gegen UAS“ ist eine von insgesamt vier Master Classes des 2. EDS, die genau dieser Frage nachgeht. Dieser findet am 18. und 19. September in Stuttgart im Rahmen der Weltleitmesse für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement Intergeo sowie der größten Drohnenmesse Europas „Interaerial Solutions“ statt.

In der Master Class 2 am 18.09.2019 um 15:30 Uhr diskutieren:

  • Udo Hansen, Präsident des BDLS Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen
  • Michael Büsing, Fachbereichsleiter Operations & Infrastruktur des Flughafenverband ADV
  • Prof. Dr. jur. Elmar Giemulla, Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Luftrecht an der Technischen Universität Berlin
  • Dirk-Heinrich Bothe, Polizeidirektor, M.A., Referat 21 - Führung und Einsatz, Spezialkräfte, Bundespolizeipräsidium
  • Andreas Fietze, Sicherheitstechnischer Fachreferent, Head of Group Asset Protection der VW AG

Rechtliche Vorschriften

Ein Fokus der Master Class liegt auf den rechtlichen Vorschriften. Welche Gesetze und Strukturen müssen angepasst werden, so dass ein effizienter Schutz ermöglicht wird. Die Komplexität ergibt sich aus der Bandbreite, die der Gesetzgeber berücksichtigen muss. Diese erstreckt sich von der Spielzeugdrohne, die von der Terrasse aus startet, über Privatpersonen, die Drohnen als Hobby betreiben und eventuell andere damit belästigen, bis hin zu den Modellfliegern. Und dann gibt es natürlich auch noch jene, die sich nicht rechtstreu verhalten, etwa den Nachbarn beim Sonnenbaden stören oder vielleicht auch den Flugverkehr in der Einflugschneise.

Die richtige Abwehrtechnik

Während auf den oben genannten Londoner Flughäfen umgehend Drohnenabwehrsysteme installiert wurden, tut man sich in Deutschland noch schwer. Dabei steht das Thema der Drohnenabwehr ganz oben auf der Agenda der im ADV organisierten 13 Flughäfen in Deutschland. Wie weit man noch von einem geregelten Betriebsablauf an 365 Tagen entfernt ist, berichtet Michael Büsing Fachbereichsleiter Operations & Infrastruktur des Flughafenverband ADV.

Zuständigkeiten

Während die Flugsicherung für das Aufspüren von Drohnen zuständig ist, ist das Entfernen von Drohnen aus dem Luftraum als eine Form der Gefahrenabwehr grundsätzlich eine polizeiliche Aufgabe. Doch wann ist die Bundes-, wann die Landespolizei zuständig? Dirk-Heinrich Bothe von der Bundespolizei klärt auf und berichtet aus der Praxis.

Interaktion ausdrücklich erwünscht

Die Master Class ist ein Format, das von der kritischen Diskussion aller Teilnehmer lebt. So werden auch die Zuhörer vom Moderator aktiv in die Diskussionsrunde mit einbezogen. Darüber hinaus stehen die Experten auch in den Pausen zur Verfügung.

Die drei weiteren Master Classes widmen sich der „Integration von UAS in den gesamten Luftraum“, dem Thema „Vertikale Mobilität mit UAS im urbanen Umfeld“ und den „Diensten von UAS am Beispiel der medizinischen Versorgung“.

Weitere Informationen unter europeandronesummit.eu/de/

Keywords: Geodäsie, Geoinformation, Geo, Geoinformatik, GI, Intergeo, European Drone Summit