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Geodaten für alle: Bund-Länder-Vertrag eröffnet neue Horizonte für die Nutzung von Geodaten

Geodaten für die Bundesverwaltung möglichst einfach und bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen, ist das erklärte Ziel des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG). Ein wichtiges Fundament hierfür sind die amtlichen „Geobasisdaten“ der Länder. Hierzu zählen beispielsweise Digitale Landschaftsmodelle, 3D-Stadtmodelle oder hochaufgelöste Luftbilder – alle deutschland-weit flächendeckend. Diese und viele andere grundlegende Datensätze von den Ländern werden durch das BKG bereits seit 1999 für die gesamte Bundesverwaltung lizenziert.

In den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen für die Nutzung dieser Datensätze geändert. So müssen heute Daten automatisierbar für digitale Prozessketten bereitstehen. Manuelle oder analoge Lizenzierungsregelungen stehen dem im Wege. Gleiches gilt für restriktive Nutzungsregelungen, die eine Weitergabe an Dritte und deren Nutzer unnötig einschränken. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat das BKG einen Neuabschluss des Vertrags mit den Ländern forciert und umgesetzt. Der neue „Vertrag über die kontinuierliche Übermittlung amtlicher digitaler Geobasisdaten der Länder zur Nutzung im Bundesbereich“ (kurz V GeoBund) trat nun zum 01.07.2019 in Kraft.

„Mit der neuen Vereinbarung ermöglichen wir es im Sinne einer offenen Datenpolitik allen Einrichtungen des Bundes, digitale Produkte auf der Basis amtlicher Geodaten uneingeschränkt weiterzugeben. Dies ist eine elementare Voraussetzung für die fortschreitende Digitalisierung in Deutschland.“
Prof. Dr. Paul Becker, Präsident des BKG

Die wesentlichen Neuerungen im Vergleich zum aktuell gültigen V GeoBund beinhalten erweiterte Rechte für Bundeseinrichtungen und Dritte bezüglich der Verwertung von Folgeprodukten, z. B. bei der Veröffentlichung von Lärm-, Umwelt- oder Wetterkarten. Darüber hinaus hat das BKG bessere und genauere Daten ins Portfolio aufgenommen, z. B. ein hochpräzises digitales Geländemodell sowie einen Datensatz mit detaillierteren Geometrien für alle Gebäude in Deutschland.

„Mit der neuen Bund- und Länder-vereinbarung zeigt unsere Ländergemeinschaft, dass sie flexibel und bedarfsgerecht auf die Veränderungen insbesondere auch unter Berücksichtigung der Open-Data-Politik in Deutschland reagieren kann.“
Siegmar Liebig, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV)

Das BKG stellt die Daten über sein Dienstleistungszentrum bereit und bietet Beratung zu deren Nutzung. Neben den Daten der Länder sind dort auch viele Geodaten von kommerziellen Anbietern einschließlich satellitengestützter Informationen zur Deckung der Bedarfe des Bundes verfügbar.

www.bkg.bund.de

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