Die neue Drohnenverordnung – Fluch oder Segen?

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat im Januar die neue „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ auf den Weg gebracht und dem Bundeskabinett vorgelegt. Die neuen Regeln bedeuten für Unternehmen, aber auch für den Hobbybereich einige Veränderungen.

Schaubild des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Drohnenverordnung (Quelle: BMVI-Flyer, siehe Links)

Schaubild des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Drohnenverordnung (Quelle: BMVI-Flyer, siehe Links)

Daher haben wir die neue Verordnung als Anlass genommen, einmal nachzuhaken: Finden die Unternehmen die Verordnung gut oder schlecht und was bedeutet es für ihre Arbeit?


Andrea Müller, Sprecherin der Unternehmen der Spectair Group„Die neue Drohnenverordnung soll zu mehr Sicherheit im Luftraum beitragen – das begrüßen wir! Für Spectair, Height Tech und Flairics wird sich durch die Verordnung jedoch kaum etwas ändern. Die vorgestellten Regeln werden bereits heute in unseren Unternehmen gelebt. Neue UAS aus eigener Herstellung kennzeichnen wir jetzt schon mit unserem Firmennamen und unserer Adresse. Noch besser wäre aus unserer Sicht eine Registrierungspflicht. Wir halten es zudem für sinnvoll, dass jeder kommerziell tätige Drohnenpilot mindestens Kenntnisse in den Bereichen Luftraum, Luftrecht, Meteorologie und Flugpraxis erwirbt und offiziell nachweisen kann – deswegen schulen wir in der CP-UAS Ausbildung gewerbliche Drohnenpiloten mit Option auf Zertifizierung durch den TÜV Rheinland.“

Andrea Müller, Sprecherin der Unternehmen der Spectair Group


Dipl.-Ing. David Mauro, Geschäftsführer Geospector„Prinzipiell ist eine deutschlandweit einheitliche UAV-Regelung zu begrüßen, zumal der Gesetzesentwurf die bestehende Schieflage zwischen privater und kommerzieller Nutzung geradebiegt und für höhere Sicherheit sorgen kann. Eine schnellere Vereinheitlichung auf europäischer Ebene wäre aber besser gewesen. Bis es soweit ist, besteht weiterhin eine gewisse Rechts- und Investitionsunsicherheit.
Der Entwurf weist aber noch einige Ungereimtheiten auf, die dringend zu beseitigen wären. Beispielsweise wird der Einsatz über Industrieanlagen genehmigungspflichtig: Ein Großteil unserer Kunden beauftragt uns aber genau solche Objekte zu inspizieren oder zu vermessen, da der UAV-Einsatz hier sehr wirtschaftlich ist. Ein anderes Beispiel ist der Flug außerhalb der Sichtweite: Warum ist dieser für UAV unter 5 kg nicht genehmigungsfähig?“

Dipl.-Ing. David Mauro, Geschäftsführer Geospector


Philipp Amon, Produktmanager Riegl Laser Measurement Systems GmbH„Die schrittweise und sehr sorgfältige Integration der neuen Klasse von unbemannten Luftfahrzeugen in den zivilen Luftraum und die damit verbundenen Auflagen und Einschränkungen aus Sicherheitsgründen sind für uns als Hersteller und Betreiber professioneller Fluggeräte und der entsprechenden Sensorik eine Selbstverständlichkeit. Wir sehen es als Chance, hier von Beginn an in enger Zusammenarbeit mit den Behörden und zuständigen Institutionen durch unsere Erfahrungen auch einen Beitrag zur Erstellung einer verantwortungsvollen gesetzlichen Regelung zu leisten, und zugleich aus den gestellten Forderungen für unsere eigenen Entwicklungen zu lernen. Wir erwarten von der Harmonisierung der einzelnen nationalen Gesetze auf europäischer Ebene eine Vereinfachung der Zulassungsprozedur und damit noch bessere Betriebsbedingungen. Bisher haben wir aber durchwegs sehr positive Erfahrungen im direkten Kontakt mit den unterschiedlichen Behörden gemacht.“

Philipp Amon, Produktmanager Riegl Laser Measurement Systems GmbH


Benjamin Federmann, Director Product Management, Marketing and Communications, Aibotix GmbH„Die noch durch den Bundesrat im März zu verabschiedende Drohnenverordnung sorgt aufgrund der Kennzeichnungspflicht für ein höheres Maß an Verbindlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Der Kenntnisnachweis ab 2 kg sowie die Aufstiegsgenehmigung ab 5 kg schafft eine erkennbare Unterscheidung zwischen Hobbypiloten und professionellem Anwender. Gleichzeitig müssen die Landesluftfahrbehörden sicherstellen, dass Anträge für Aufstiegsgenehmigungen rasch bearbeitet und der Erhalt der Lizenz im Sinne der Anwender klar geregelt werden. Dazu gehört für uns auch, dass die Lizenzen im gesamten Bundesgebiet anerkannt werden. Das Fliegen außerhalb der Sichtweite eröffnet besonders in den Bereichen Vermessung und Inspektion neue Möglichkeiten und wird dem Wunsch der Anwender gerecht.“

Benjamin Federmann, Director Product Management, Marketing and Communications, Aibotix GmbH


Axel de Leve, Vertriebsleiter GeoPositioning, Topcon Deutschland Positioning GmbH„Es ist gut, dass sich die Politik diesem Thema annähert und plant, klare Regelungen zu schaffen. Der Rechtsrahmen für den Betrieb von Drohnen, welchen das Bundesverkehrsministerium mit ihrem Entwurf auf den Weg gebracht hat und die darin enthaltenen Forderung nach einem Kenntnisnachweis für Drohnen über 2 kg ist aus unserer Sicht unumgänglich, erlaubt es doch den verantwortungsvollen Umgang mit UAVs zu gewährleisten. Da der UAV-Bereich in den verschiedensten Anwendungsgebieten einen enormen Entwicklungssprung und auch hohe Verbreitung in den letzten Jahren genommen hat, wird es schwierig eine statische Regelung zu verordnen, die einem hochdynamischen Markt gerecht wird. Alle Anwendungsbereiche, ob Hobby oder professioneller Betrieb wollen gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Verordnung gibt einen guten Start und gute politische Rahmenbedingungen für Gewicht und Flugverbotszonen, welche allerdings für kommerzielle Anwendungen – z. B. für den Aerial Mapping Bereich und Inspektionsflüge zur Bauwerksüberwachung und präventiven Bauwerksüberwachung mit bildgebenden Verfahren – noch genauer geregelt bzw. erläutert werden sollte. Die Bandbreite der verschiedenen Geschäftsmodelle, welche sich aus der Nutzung von Drohnen im professionellem Segment ergeben, sollte noch mehr Rechnung getragen werden.“

Axel de Leve, Vertriebsleiter GeoPositioning, Topcon Deutschland Positioning GmbH


Nach der Veröffentlichung unserer Meldung über die neue Drohnenverordnung auf Facebook hat uns ein verärgerter Kommentar eines Modellflug-Piloten erreicht:

„Ein zuvor ausgehandelter Kompromiss mit den Modellflugverbänden wurde von Herrn Dobrindt 'über Nacht' gekippt. Mit der Bezeichnung 'Drohnenverordnung' wird die Bevölkerung getäuscht und es wird ihr mehr Sicherheit vorgespielt, wo gar keine Bedrohung besteht. Tatsächlich wird der Modellflug, wie er seit Jahrzehnten ohne Probleme in Deutschland betrieben wird, mit der neuen Verordnung nicht mehr möglich sein, nur noch auf Modellflugplätzen, die über eine Aufstiegserlaubnis verfügen. Das ist jedoch längst nicht überall der Fall. Der wahre Grund für die Verordnung ist, den Luftraum für kommerzielle, autonome Transportdrohen etc. frei zu räumen. Und das bedeutet dann mehr Sicherheit für die Bevölkerung ...?“

Das haben wir als Anlass genommen, nicht nur die Unternehmen unserer Branche zu Wort kommen zu lassen, sondern auch einmal auf der Seite der Modellflieger nachzuhören:


Hans Schwägerl, Präsident Deutscher Modellflieger Verband (DMFV)„Für den Modellflugsport ist die vorliegende Verordnung mehr als problematisch. Nach über einem Jahr Verhandlungszeit hatten wir einen Kompromiss mit dem BMVI gefunden, der für unsere Mitglieder zwar gewisse Einschränkungen bedeutet, aber letztlich den Modellflugsport nicht gefährdet hätte. Wir haben uns mit dem BMVI darauf verständigt, dass eine pauschale Höhenbeschränkung für Flugmodelle von 100 Metern nicht gilt, wenn auf Modellflugplätzen mit Aufstiegserlaubnis geflogen wird oder wenn der Pilot einen Kenntnisnachweis vorlegen kann.

Die jetzt vorliegende Verordnung sieht vor, dass für den Modellflug außerhalb von zugelassenen Modellflugplätzen oberhalb von 100 Meter praktisch Schluss ist. Damit stehen die meisten Modellflugklassen vor dem Aus. Zur Einordung: im DMFV sind über 1.300 Vereine organisiert. Davon haben etwa 600 keine Aufstiegserlaubnis. Diese Vereine betreiben auf ihren Plätzen legalen Modellflug mit Modellen unter 5 Kilogramm. Diese Vereine stünden vor dem Aus. Und das ohne sachliche Begründung, denn wir können eine exzellente Sicherheits- und Schadensbilanz vorweisen.“

Hans Schwägerl, Präsident Deutscher Modellflieger Verband (DMFV)


Nun interessiert uns natürlich auch Ihre Meinung! Was halten Sie von der Verordnung? Hat Sie Einfluss auf Ihre Arbeit oder Ihr Hobby? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare!

Viele Grüße,
Ihre Annika-Nicole Wohlleber